Kunst und Politik in Solingen
Die Kommunalpolitik in Solingen ist mit verantwortlich für das Weiterbestehen von Kunstausstellungen sofern sie in öffentlicher Hand liegen. 1954 wird das Klingenmuseum im Gräfrather Rathaus eröffnet. Unter dem Vorsitz von Wolfgang Meng entwickelte sich eine sehr gute Kunstpolitik. Herr Meng bekam im gleichen Jahr den Solinger Kulturpreis. Auf Bitten jüngerer Künstler kommt es zur Gründung der Interessengemeinschaft Solinger Künstler. Nur wer zur Bergischen Kunstausstellung zugelassen wurde, durfte Mitglied in dieser Gemeinschaft werden. Auf Anraten des städtischen Kulturamtes kommt es zu einer Änderung der Zusammensetzung der Jury. Zwei Vertreter kamen aus der Vereinigung der Solinger Künstler, Fünf Vertreter kamen aus der Verwaltung und Politik, und je ein Vertreter aus der Bergischen Künstlergenossenschaft und dem Ring Bergischer Künstler.
Solingen - Politik & Kunst
1968 wurden geeignete Räumlichkeiten gesucht und man trat an den Oberbürgermeister der Stadt heran. Ein Fachwerkhaus am Botanischen Garten wurde von der Stadt der Vereinigung angeboten. Leider erwies sich dieses Haus 1971 als ungeeignet. Die Stadt bot der Vereinigung ein weiteres Fachwerkhaus am Kannenhof an. Das Angebot wird aufgrund von finanziellen Risiken abgelehnt. Erst ein Jahr später kommt der Kohlenkeller des Klingenmuseums ins Gespräch. Da die Stadt und das Museum schließlich zustimmen, werden diese Räumlichkeiten angenommen. 1974 wird aus der Interessengemeinschaft der Solinger Künstler ein Verein. Nicht alle Mitglieder sind mit der Vorgehensweise einverstanden, so kommt es zu zahlreichen Austritten. 1975 wird beim Amtsgericht die Satzung des Vereins eingetragen. Die heutige Artothek der Stadt Solingen wird kommunalpolitisch verwaltet und hat eine dreißigjährige Tradition. Kunstwerke können hier für das eigene Zuhause ausgeliehen werden. Die Artothek wird von dem Verein Solinger Künstler betreut. Es werden hier circa vierhundert Werke zum Verleih angeboten. Die Werke sind in den verschiedensten Techniken hergestellt. Sie sind von nationalen und auch von internationalen Künstlern gefertigt worden. Ein Ausleihvertrag kann für mindesten drei Monate und längstens für ein Jahr abgeschlossen werden. Die Gebühren sind einheitlich festgelegt worden.